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Impressum

BerlinTrab GmbH 

Mariendorfer Damm 222 – 298
12107 Berlin 

Amtsgericht Charlottenburg • HRB 138759 B
Geschäftsführer: Ulrich Mommert, Jürgen Saalfrank

UID DE280599064

Versteigerungsbedingungen

I. Allgemeines

Veranstalter der Versteigerung am 05. August 2023 in Berlin ist die BerlinTrab GmbH, Mariendorfer Damm 222 – 298, 12107 Berlin (auktion@​equine-​marketing.​de). Vorgesehen als Auktionatoren sind Hans Sinnige und Thorsten Castle und für die Vorstellung der Pferde Christoph Pellander. 

Durch die Abgabe eines Gebotes oder die Erteilung eines schriftlichen Kaufangebotes erkennt der Bietende die nachstehenden Versteigerungsbedingungen an.

II. Vertragsschluss und Nichtanwendbarkeit bestimmter Verbraucherschutzvorschriften

Der Veranstalter tritt nicht als Verkäufer, sondern als Agent und Organisator der Auktion auf, d. h., er vermittelt in fremdem Namen für fremde Rechnung und ist vom Verkäufer zur Einziehung der nachstehend unter Ziffer IV. genannten Beträge ermächtigt. Durch Verkauf und Kauf entstehen Rechtsbeziehungen in Bezug auf die angebotenen und versteigerten Pferde ausschließlich zwischen Verkäufer und Käufer. Zwischen Käufer und Veranstalter kommt lediglich insoweit eine Rechtsbeziehung zustande, als der Käufer dem Veranstalter die Zahlung der Versteigerungsgebühr schuldet (siehe nachfolgend Ziffer IV.)

Die Pferde werden wie besehen” und ohne Rückgaberecht versteigert. Insbesondere besteht auch bei einer Teilnahme an der Auktion über Fernkommunikationsmittel weder ein vertragliches noch ein gesetzliches Widerrufsrecht (siehe § 312g Abs. 2 Nr. 10 BGB).

Ferner finden die Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf (§§ 474479 BGB) gem. § 474 Abs. 2 S. 2 BGB auf die hier durch Zuschlag zustande kommenden Verträge keine Anwendung.

Der Kaufvertrag ist zustande gekommen, wenn der Auktionator das Pferd zugeschlagen hat. Hierüber unterzeichnet der Käufer zu Nachweiszwecken den Kaufnachweis. Käufer im Sinne der Vertragsbedingungen ist im Zweifel die Person, die den Zuschlag erhalten hat und den Kaufnachweis unterschreibt. Personen, die entgeltlich oder unentgeltlich das Bieten für andere übernehmen, bieten und kaufen dem Veranstalter bzw. dem Verkäufer gegenüber im Zweifel für eigene Rechnung und können sich nicht darauf berufen, im Auftrag Dritter gehandelt zu haben. Dessen ungeachtet haften die vertretenen Dritten als Käufer für alle aus dem Zuschlag folgenden Rechtsfolgen, soweit diese wirksam vertreten wurden. Wird ein Pferd von mehreren Personen gekauft, haften diese als Gesamtschuldner – gleichgültig, ob die Personenmehrheit bei Vertragsabschluss für den Verkäufer erkennbar ist oder nicht. 

III. Ablauf der Auktion

Die zum Verkauf kommenden Pferde werden an der Hand im Ring vorgestellt. Die Versteigerungsreihenfolge entspricht grundsätzlich der Katalognummerierung. Die Katalogangaben bezüglich der Abstammung und der Zucht und Rennnennungen der zum Kauf gelangenden Pferde wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Für die Richtigkeit dieser Angaben wird jedoch keine Gewähr übernommen. Für eine Kaufentscheidung ist allein die Vorstellung des Pferdes im Versteigerungsring maßgeblich (Augenschein). Bekanntmachungen des Auktionators gehen den Katalogangaben vor.

Die Steigerung der Gebote wird den Hinweisen des Auktionators entsprechend festgelegt. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Wiederholen des Höchstgebots kein Übergebot abgegeben wird. Haben mehrere Personen gleichzeitig das Höchstgebot abgegeben, entscheidet – wie in allen anderen Streitfragen – der Auktionator. Seine Entscheidung ist bindend. 

IV. Zahlungen, Nebenkosten, Eigentumserwerb & Gefahrübergang

Die Bezahlung aller hier aufgeführten Forderungen erfolgt im Anschluss an die Auktion auf Rechnungserstellung des Veranstalters hin. Der Veranstalter behält sich jedoch das Recht vor, vom Käufer noch am Auktionstag den Nachweis einer Anzahlung (bar oder per Überweisung) in Höhe von bis zu 25% des Zuschlagspreises zu fordern.

Der Veranstalter rechnet in Absprache mit dem Verkäufer alle nachfolgend aufgeführten Forderungen gegenüber dem Käufer ab. Zahlungen an den Verkäufer direkt besitzen keine Gültigkeit und werden nicht auf den Zuschlagspreis (nebst Nebenkosten) angerechnet. Die Pferde bleiben bis zur Bezahlung des vollen Kaufpreises Eigentum des Verkäufers. Unabhängig vom Zeitpunkt des Eigentumserwerbs geht die Gefahr jeglichen Schadens und zufälligen Untergangs jedoch bereits mit dem Zuschlag auf den Käufer über.

Der Käufer schuldet aufgrund des Zuschlags die nachfolgenden Zahlungen dem Verkäufer, der Veranstalter übernimmt insoweit jedoch für den Verkäufer die Einziehung der Beträge, so dass die Zahlung gleichwohl an den Veranstalter zu erfolgen hat:

- Zuschlagspreis (netto) zzgl. Umsatzsteuer

- Halftergeld für das Personal des Verkäufers i.H.v. 1% des Netto-Zuschlagspreises zzgl. Umsatzsteuer 

Die genaue Höhe der Umsatzsteuer richtet sich dabei nach dem Steuersatz des Verkäufers. Der entsprechende Umsatzsteuersatz ist für jedes Pferd im Auktionskatalog unten im blauen Balken auf der Angebotsseite ausgewiesen.

Ferner schuldet der Käufer aufgrund des Zuschlags dem Veranstalter die Versteigerungsgebühr in Höhe von 9,5 Prozent des Netto-Zuschlagspreises zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (derzeit 19 %).

V. Übergabe

Eine sofortige Übergabe des Pferdes an den Verkäufer findet nicht statt, sie ergibt sich im Rahmen der Abwicklung des Kaufs. 

Der Käufer erhält vom Veranstalter nach Bezahlung des vollen Kaufpreises den Fohlenschein bzw. einen entsprechenden Abstammungsnachweis. Der Veranstalter hat das Einbehaltungsrecht der Papiere, bis alle Forderungen (auch Einsätze) vom Käufer entrichtet wurden.

Der Käufer ist berechtigt und verpflichtet, die von ihm ersteigerten Pferde nach Ablauf der Auktion, jedoch erst nach für jedes Pferd einzeln erfolgender Freigabe durch den Veranstalter, vom Gelände der Trabrennbahn zu verbringen oder bei einem dort stationierten Trainer unterzubringen. Ein Verbleib in den Boxen nach Ablauf der Auktion ist nicht möglich. Jedes über die Derby-Auktion verkaufte Pferd darf erst nach Freigabe des Veranstalters und Übernahme des Pferdepasses vom Veranstalter das Auktionsgelände verlassen.

VI. Haftung des Veranstalters

Für Schäden, die durch den Veranstalter oder durch dessen gesetzlichen Vertreter, leitende Angestellte oder einfache Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, haftet der Veranstalter unbeschränkt.

In Fällen der leicht fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet der Veranstalter nicht. Im Übrigen ist die Haftung des Veranstalters für leicht fahrlässig verursachte Schäden auf diejenigen Schäden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten bzw. einfachen Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und ‑beschränkungen gelten jedoch nicht im Falle von Arglist, im Falle von Körper- bzw. Personenschäden, für die Verletzung von Garantien oder für Ansprüche aus Produkthaftung.

VII. Schlussbestimmungen

Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so wird für alle Streitigkeiten, die die Auktion oder die sich aus der Auktion ergebenden Rechtsfolgen betreffen, Berlin Tempelhof-Kreuzberg als Gerichtsstand vereinbart.

Erfüllungsort für sämtliche sich aus dem Vertragsverhältnis ergebende Pflichten ist der Versteigerungsort und Sitz des Veranstalters am Mariendorfer Damm 222 – 298, 12107 Berlin.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht Bestandteil des Vertrags, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Etwaige mündliche Nebenabreden sind zu Nachweiszwecken auf dem Kaufnachweis (vgl. oben Ziffer II.) zu notieren und vom Veranstalter gegenzuzeichnen. 

Bei Rechtsunwirksamkeit eines Teils der Bestimmungen bleiben die übrigen in Kraft.